Übersicht |  Drucken |  Versenden

Erschienen am: 25.09.2019

Förderprogramm "Digitales Rathaus"

Die Richtlinie "Digitales Rathaus" tritt zum 1. Oktober in Kraft.

Digitales Rathaus Bayern

Die Richtlinie zur Förderung der Bereitstellung von Online-Diensten im kommunalen Bereich (Förderrichtlinie digitales Rathaus – FöRdR) wurde am 7. August 2019 im BayMBl veröffentlicht. Mit Inkrafttreten der Richtlinie zum 1. Oktober 2019 startet das Förderprogramm „Digitales Rathaus“.

Die Zuwendungsanträge können ab 1.Oktober online unter https://www.digitales-rathaus.bayern gestellt werden.

Außerdem fördert der Freistaat Bayern das Basisseminar „Grundkurs Digitallotse“ der Bayerischen Verwaltungsschule und übernimmt 80 % der Seminargebühren für einen Mitarbeiter pro Gemeinde, pro Landkreis und pro Bezirk.