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Erschienen am: 08.07.2021

Neue Generalvereinbarung mit Bayerischem Landkreistag

Vereinfachte Nutzung von Geobasisdaten, Geobasisdiensten und 3D-Produkten für Landkreise festgelegt

3D-Anwendungen optional für Landkreise nutzbar: 3D-Daten der BVV (Gebäudemodell, Digitales Oberflächenmodell, Laserpunkte, und Digitales Geländemodell)

Die Generalvereinbarung über die Nutzung von Geobasisdaten sowie Geodiensten zwischen dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) und dem Bayerischen Landkreistag wurde am 11. Mai 2021 neu gefasst.

Die wichtigsten Änderungen sind die optional lizenzierbaren Geodaten. Gegen einen geringen Aufpreis kann von den einzelnen Landkreisen entweder das Digitale Oberflächenmodell DOM40 oder das 3D-Gesamtpaket, bestehend aus den Produkten LoD2, DGM1, Laserpunkte und DOM40 ergänzend zum „Pauschalpaket“ bezogen werden. Mit diesen Daten können 3D-Visualisierungen und 3D-Anwendungen in den Geographischen Informationssystemen (GIS) der Landkreise noch besser unterstützt werden. Auch dürfen die Landkreise die 3D-Daten künftig auf ihren Webseiten einbinden.

Das „Pauschalpaket“ der bisherigen Vereinbarung ist um einige neue Geodatensätze und Geodatendienste ergänzt worden. Des Weiteren wurden bestehende Nutzungsrechte erweitert.
Beispielsweise sind die Umfangspolygone zum Jagdkataster (sofern verfügbar) sowie die bisher optional zu lizenzierenden Daten des Geländereliefs nun standardmäßig enthalten. Somit ist eine vereinfachte Nutzung der BVV-Produkte zu verbesserten Konditionen möglich.

Die zuständigen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ÄDBV) werden die Landkreise in den kommenden Wochen über die neuen Möglichkeiten informieren und beraten.

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